|
Inhalt
1. Aktueller Stand?
2. Was ist der Energieausweis?
3. Wer braucht einen Energieausweis?
4. Welche Folgen hat ein schlechter Energiewert?
5. Was kostet ein Energieausweis?
6. Wie lange gilt ein Energieausweis?
Inhalt und Nutzen
Aktueller Stand?
Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern
ab
01.07.2008
(für Wohngebäude die vor 1965 gebaut wurden) und ab
01.01.2009 (dann für alle Wohngebäude) einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Darauf haben
sich die zuständigen Ministerien
nach monatelangem Streit geeinigt. Energieausweise werden in
der anstehenden Neuregelung der Energieeinsparverordnung
(EnEV) vorgeschrieben.
<<
zurück
Was ist der Energieausweis?
Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch pro
Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie wir das schon
von Energieeffizienzklassen bei großen Haushaltsgeräten oder
dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen kennen. Damit
sollen Käufer und Mieter eine objektive Information darüber
bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen
Energiebedarf hat. Die politische Erwartung besteht darin,
Gebäude mit schlechten Energiekennwerten offenkundig zu
machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetischen
Modernisierungen zu motivieren.
Es wird
zwei Varianten geben: den verbrauchsbasierten und den
bedarfsbasierten Energieausweis. Der verbrauchsbasierte
Energieausweis kann schnell und günstig gemeinsam mit der
jährlichen Heizkostenabrechnung erstellt werden, weil er aus
bekannten Verbrauchsdaten errechnet wird. Beim
bedarfsbasierten Energieausweis ist eine aufwendigere und
deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort durch
einen zugelassenen Energieberater erforderlich. Die
Koalitionseinigung sieht derzeit folgende Modelle vor:
-
Bedarfsbasierte Energieausweise werden vorgeschrieben für
Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut
wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen
Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines
Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis
vorlegen.
-
Verbrauchsbasierte Energieausweise werden zugelassen bei
Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen, unabhängig vom
Baujahr und bei Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen, die
nach 1978 gebaut wurden. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch
auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis
beauftragen. Wurde ein Gebäude mit Baujahr vor 1978
inzwischen aber mindestens auf den Stand der ersten
Wärmeschutzverordnung gebracht, ist ebenfalls ein
verbrauchsbasierter Energieausweis zulässig.
-
Völlige
Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten hat der
Gebäudeeigentümer im Zeitraum zwischen der Verabschiedung
der novellierten Energieeinsparverordnung und deren
Inkrafttreten am 1. Januar 2008. Wenn beispielsweise die
EnEV zum 1. September 2007 novelliert wird, bleiben 4
Monate, sich auch für kleinere Gebäude einen
verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.
<<
zurück
Wer braucht einen
Energieausweis?
Jeder
Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus
hat ab Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung im
Juli 2008 das Recht auf Vorlage eines gültigen
Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Mieter
in bestehenden Mietverhältnissen werden keinen Anspruch auf
einen Energieausweis haben. Ein Energieausweis ist also nur
dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft
bzw. neu vermietet wird.
<<
zurück
Folgen
Welche Folgen hat ein schlechter Energiekennwert?
Energieausweise dienen lediglich der Information. Das wurde
bereits im Sommer 2005 im Energieeinsparungsgesetz
ausdrücklich verankert. Kein Gebäudeeigentümer kann bei
unzureichenden Kennwerten zur Gebäudemodernisierung
gezwungen werden.
<<
zurück
Kosten und Gültigkeit
Was kostet ein
Energieausweis?
Das hängt
davon ab, welche inhaltlichen und qualitativen Anforderungen
der Gesetzgeber an Energieausweise stellen wird.
-
Verbrauchsbasierte Energieausweise im Rahmen der
jährlichen Heizkostenabrechnung werden zwischen 15-25 €
kosten. (
http://www.express-pass.de/ )
-
Für
bedarfsbasierte Energieausweise mit gutachterlicher
Aufnahme des Gebäudes ist derzeit mit 300 € und mehr pro
Gebäude zu rechnen.
<<
zurück
Wie lange gilt ein
Energieausweis?
Vorgesehen ist derzeit eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes
vornimmt, wird allerdings vor Ablauf der 10 Jahre einen
neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile
gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können.
<<
zurück
|