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Thema  -  Der Energieausweis  

 
   

Inhalt

1. Aktueller Stand?
2. Was ist der Energieausweis?
3. Wer braucht einen Energieausweis?
4
. Welche Folgen hat ein schlechter Energiewert?
5. Was kostet ein Energieausweis?
6. Wie lange gilt ein Energieausweis?
 

Inhalt und Nutzen

Aktueller Stand?

Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern ab 01.07.2008 (für Wohngebäude die vor 1965 gebaut wurden) und ab 01.01.2009 (dann für alle Wohngebäude) einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Darauf haben sich die zuständigen Ministerien nach monatelangem Streit geeinigt. Energieausweise werden in der anstehenden Neuregelung der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschrieben.

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Was ist der Energieausweis?

Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie wir das schon von Energieeffizienzklassen bei großen Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen kennen. Damit sollen Käufer und Mieter eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten offenkundig zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetischen Modernisierungen zu motivieren.

Es wird zwei Varianten geben: den verbrauchsbasierten und den bedarfsbasierten Energieausweis. Der verbrauchsbasierte Energieausweis kann schnell und günstig gemeinsam mit der jährlichen Heizkostenabrechnung erstellt werden, weil er aus bekannten Verbrauchsdaten errechnet wird. Beim bedarfsbasierten Energieausweis ist eine aufwendigere und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort durch einen zugelassenen Energieberater erforderlich. Die Koalitionseinigung sieht derzeit folgende Modelle vor:

  • Bedarfsbasierte Energieausweise werden vorgeschrieben für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.

  • Verbrauchsbasierte Energieausweise werden zugelassen bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen, unabhängig vom Baujahr und bei Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen, die nach 1978 gebaut wurden. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis beauftragen. Wurde ein Gebäude mit Baujahr vor 1978 inzwischen aber mindestens auf den Stand der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht, ist ebenfalls ein verbrauchsbasierter Energieausweis zulässig.

  • Völlige Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten hat der Gebäudeeigentümer im Zeitraum zwischen der Verabschiedung der novellierten Energieeinsparverordnung und deren Inkrafttreten am 1. Januar 2008. Wenn beispielsweise die EnEV zum 1. September 2007 novelliert wird, bleiben 4 Monate, sich auch für kleinere Gebäude einen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.

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Wer braucht einen Energieausweis?

Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat ab Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung im Juli 2008 das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen werden keinen Anspruch auf einen Energieausweis haben. Ein Energieausweis ist also nur dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft bzw. neu vermietet wird.

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Folgen


Welche Folgen hat ein schlechter Energiekennwert?

Energieausweise dienen lediglich der Information. Das wurde bereits im Sommer 2005 im Energieeinsparungsgesetz ausdrücklich verankert. Kein Gebäudeeigentümer kann bei unzureichenden Kennwerten zur Gebäudemodernisierung gezwungen werden.

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 Kosten und Gültigkeit

Was kostet ein Energieausweis?

Das hängt davon ab, welche inhaltlichen und qualitativen Anforderungen der Gesetzgeber an Energieausweise stellen wird.

  • Verbrauchsbasierte Energieausweise im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung werden zwischen 15-25 € kosten. ( http://www.express-pass.de/ )

  • Für bedarfsbasierte Energieausweise mit gutachterlicher Aufnahme des Gebäudes ist derzeit mit 300 € und mehr pro Gebäude zu rechnen.

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Wie lange gilt ein Energieausweis?

Vorgesehen ist derzeit eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf der 10 Jahre einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können.

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