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Die Konditionen gelten für den Kauf eines
Einfamilienhauses und einem Darlehen ab 200.000€, das in
einer Summe ausgezahlt wird. Weitere Voraussetzungen: Festes
Arbeitsverhältnis oder Beamtenstatus, gute Gesamtbonität und
positiver Schufa-Auskunft. Die Konditionen sind freibleibend
bis zur Darlehensannahme durch die Bank. Unsere zuvor
gemachten Angaben sind ohne Gewähr.
KfW fördert seit März wieder
energetische Einzelmaßnahmen
Die KfW Förderbank änderte ihre
Förderrichtlinien. Seit 1. März werden neben
Gesamtsanierungen wieder einzelne energetische Arbeiten mit
Zuschüssen beziehungsweise zinsgünstigen Krediten
unterstützt. Hierzu zählen Maßnahmen wie Dämmung,
Heizungserneuerung, Fensteraustausch und Lüftungseinbau
Im September vergangenen Jahres hatte die
KfW die Förderung von Einzelmaßnahmen eingestellt und dies
zum 1. März wieder revidiert. „Viele Immobilieneigentümer
können die energetische Sanierung nicht auf einmal angehen,
weil dies ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt.
Deshalb begrüßen wir es, dass neben Generalsanierungen auch
wieder kleinere Einzelmaßnahmen gefördert werden“, erläutert
Paul Hüttig, Vorstand des Immobilienfinanzierers Hüttig &
Rompf AG. Gerade bei Schwellenhaushalten können zusätzliche
KfW-Mittel darüber entscheiden, ob eine
Immobilienfinanzierung darstellbar ist oder ob sie
verschoben werden muss bis das Finanzpolster dicker ist.
KfW-Förderung von
Einzelmaßnahmen.
Bei energetischen Einzelmaßnahmen werden
in der Zuschuss-Variante bis zu fünf Prozent der
förderfähigen Investitionskosten getragen, maximal aber
2.500 Euro pro Wohneinheit; Beträge unter 300 Euro werden
nicht ausgezahlt. Bei der Kreditvariante werden maximal
50.000 Euro pro Wohneinheit mit dem zinsgünstigen
KfW-Darlehen gefördert.
Förderung umfassender Sanierungen
und Neubauten.
Neben den Einzelmaßnahmen wird weiterhin
der Neubau sowie die umfassende Sanierung von Wohneigentum
gefördert, vorausgesetzt die erzielte Energieeinsparung
erfüllt die
KfW-Kriterien. Bei umfangreichen
Sanierungsmaßnahmen wird ein zinsverbilligtes Darlehen der
förderfähigen Investitions- und Nebenkosten bis maximal
75.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Der Tilgungszuschuss
orientiert sich an der Höhe des eingesparten Energiebedarfs.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Erreicht das Gebäude nach
den Arbeiten die Klasse „KfW-Effizienzhaus 85“, so beträgt
der Tilgungszuschuss 7,5 Prozent. Entscheidet sich der
Hausbesitzer stattdessen für die Finanzspritze, so erstattet
ihm die KfW 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens
jedoch 9.375 Euro pro sanierter Wohnung.
Vor Baubeginn Förderung
beantragen.
Für alle Fördermittel, die in
verschiedene Programme aufgeteilt sind, gilt, dass sie vor
Beginn der Bau- beziehungsweise Sanierungsarbeiten beantragt
werden müssen. Nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens aber
36 Monate nach Zusage der Mittel, muss die Ausführung des
Vorhabens belegt werden. Bei der Kreditvariante ist der
Antrag bei der finanzierenden Bank einzureichen, bei der
Zuschussvariante müssen sich die Bauherren direkt an die KfW
wenden.
Weiterhin gilt, dass die Fördergelder
endlich sind. Wer als erster seinen Antrag einreicht, hat
die größte Sicherheit, in den Genuss der Mittel zu kommen.
Neben diesen Fördermitteln auf Bundesebene haben viele
Bundesländer und Kommunen eigene Programme zur
Wohnraumförderung aufgelegt.
Unsere zuvor gemachten Angaben sind ohne
Gewähr.
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