I Home    I Kontakt    I Nutzungsbedingungen   I Impressum  
 

 I Immobilien

 

 I Neubau

 

 I Vermietung

 
   

 I Finanzierung

 

 I AfA Abschreibung

 

 I Lakra / KfW

 

 I Zinstabelle

 

 I Notrufnummer

 

 I Anfahrt

 

 I Kontakt

 
   

 I Kapitalanlage

 

 I Werbeagentur

 
   

 I AGB

 

 I Referenzen

 

 I Notar/Anwalt

 

 I Stellenangebot

 
   

 I Sponsoring

 
   

 I Energiepass

 
 
     
 

Kommentar zur Zinsentwicklung und Zinstabelle  

 
 
Zinstabelle Stand August 2011
         
Zinsbindung Auszahlung Beleihungswert Normalzins Effektivzins
         
5 Jahr 100 % 100 % 3,96 % 4,01 %
10 Jahr 100 % 100 % 4,23 % 4,30 %
15 Jahr 100 % 100 % 4,68 % 4,76 %
5 Jahre 100 % 80 % 3,50 % 3,55 %
10 Jahre 100 % 80 % 4,06 % 4,13 %
15 Jahre 100 % 80 % 4,51 % 4,60 %
         
KFW
5 Jahr 100 % 100 % 3,70 % 3,76 %
10 Jahr 100 % 100 % 4,15 % 4,22 %
15 Jahr 100 % 100 % 4,50 % 4,58 %
         
         
Sonderkontingent
10 Jahr 100 % 100 % 3,80 % 3,86 %
         
variabel        
3 Monate 100 % --- 2,45 % 2,70 %
 
     
 

Die Konditionen gelten für den Kauf eines Einfamilienhauses und einem Darlehen ab 200.000€, das in einer Summe ausgezahlt wird. Weitere Voraussetzungen: Festes Arbeitsverhältnis oder Beamtenstatus, gute Gesamtbonität und positiver Schufa-Auskunft. Die Konditionen sind freibleibend bis zur Darlehensannahme durch die Bank. Unsere zuvor gemachten Angaben sind ohne Gewähr.

KfW fördert seit März wieder energetische Einzelmaßnahmen

Die KfW Förderbank änderte ihre Förderrichtlinien. Seit 1. März werden neben Gesamtsanierungen wieder einzelne energetische Arbeiten mit Zuschüssen beziehungsweise zinsgünstigen Krediten unterstützt. Hierzu zählen Maßnahmen wie Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch und Lüftungseinbau

Im September vergangenen Jahres hatte die KfW die Förderung von Einzelmaßnahmen eingestellt und dies zum 1. März wieder revidiert. „Viele Immobilieneigentümer können die energetische Sanierung nicht auf einmal angehen, weil dies ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt. Deshalb begrüßen wir es, dass neben Generalsanierungen auch wieder kleinere Einzelmaßnahmen gefördert werden“, erläutert Paul Hüttig, Vorstand des Immobilienfinanzierers Hüttig & Rompf AG. Gerade bei Schwellenhaushalten können zusätzliche KfW-Mittel darüber entscheiden, ob eine Immobilienfinanzierung darstellbar ist oder ob sie verschoben werden muss bis das Finanzpolster dicker ist.

KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen.

Bei energetischen Einzelmaßnahmen werden in der Zuschuss-Variante bis zu fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten getragen, maximal aber 2.500 Euro pro Wohneinheit; Beträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt. Bei der Kreditvariante werden maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit mit dem zinsgünstigen KfW-Darlehen gefördert.

Förderung umfassender Sanierungen und Neubauten.

 Neben den Einzelmaßnahmen wird weiterhin der Neubau sowie die umfassende Sanierung von Wohneigentum gefördert, vorausgesetzt die erzielte Energieeinsparung erfüllt die

KfW-Kriterien. Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen wird ein zinsverbilligtes Darlehen der förderfähigen Investitions- und Nebenkosten bis maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Der Tilgungszuschuss orientiert sich an der Höhe des eingesparten Energiebedarfs. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Erreicht das Gebäude nach den Arbeiten die Klasse „KfW-Effizienzhaus 85“, so beträgt der Tilgungszuschuss 7,5 Prozent. Entscheidet sich der Hausbesitzer stattdessen für die Finanzspritze, so erstattet ihm die KfW 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 9.375 Euro pro sanierter Wohnung.

Vor Baubeginn Förderung beantragen.

 Für alle Fördermittel, die in verschiedene Programme aufgeteilt sind, gilt, dass sie vor Beginn der Bau- beziehungsweise Sanierungsarbeiten beantragt werden müssen. Nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens aber 36 Monate nach Zusage der Mittel, muss die Ausführung des Vorhabens belegt werden. Bei der Kreditvariante ist der Antrag bei der finanzierenden Bank einzureichen, bei der Zuschussvariante müssen sich die Bauherren direkt an die KfW wenden.

Weiterhin gilt, dass die Fördergelder endlich sind. Wer als erster seinen Antrag einreicht, hat die größte Sicherheit, in den Genuss der Mittel zu kommen. Neben diesen Fördermitteln auf Bundesebene haben viele Bundesländer und Kommunen eigene Programme zur Wohnraumförderung aufgelegt.

Unsere zuvor gemachten Angaben sind ohne Gewähr.