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AGB ••• Allgemeine Geschäftsbedingungen  

 
 

 

Firma Graf Immobilien • 70839 Gerlingen • Ringstr. 126

1. Behandlung von Angeboten

a) Angebot und Mitteilungen der Graf Immobilien, aus denen die Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages hervorgeht, sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Graf Immobilien an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der vereinbarten Maklergebühr.

b) Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit bzw. die Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies der Graf Immobilien unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitzuteilen.

2. Vertragsabschluss

a) Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung der Graf Immobilien ist zu deren Gunsten eine Maklergebühr verdient und fällig. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartner zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. (z.B. Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf)

b) Die Graf Immobilien hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Erfolgt ein Vertragsabschluß ohne Anwesenheit der Graf Immobilien, so ist ihr vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich der Graf Immobilien auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.

c) Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, der Graf Immobilien unverzüglich schriftlich zu informieren.

3. Provision

Die Firma Graf Immobilien ist bundesweit tätig. Unsere Provisionssätze sind im Erfolgsfalle zu zahlen, wobei der Standort der Immobilie maßgeblich ist. Der jeweilig gültige Provisionssatz für das Angebot ist im entsprechendem Angebot nachzulesen.

Im Regelfall gelten folgende Provisionssätze: An- und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie oder/und des Grundstückes vom Verkäufer 3,57% incl. MwSt und Käufer 4,76% incl. MwSt. Im Falle von Erbbaurecht, berechnet vom Grundstückswert vom Erbbaugeber und Erbbaunehmer  je 3,57% incl. MwSt. Bei Vermietung, vom Mieter und Vermieter bei Verträgen bis 5 Jahren Dauer, je 3,57 Monatsnettomieten incl. MwSt., bei Verträgen über 5 Jahren Dauer, berechnet aus der Nettomietsumme der Vertragslaufzeit höchstens aus der 10-Jahres-Nettomietsumme 3,57% incl. MwSt., mindestens jedoch je 3,57 Monatsnettomieten incl. MwSt.

Optionslaufzeiten werden der Vertragslaufzeit hinzugerechnet. Mietfreie Zeiten reduzieren nicht die für die Berechnung des Provisionsanspruchs relevante Vertragslaufzeit. Dabei wird für den Mieter gewährte mietfreie Zeiten die Miethöhe angesetzt, die im Anschluss an die Mietfreiheit vereinbart ist.

Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Laufzeit als Berechnungsgrundlage für die Provision maßgebend.

Im Falle der Bestellung oder Übertragung eines Erbbaurechtes ist die Berechnungsgrundlage für die Provision der Wert des Erbbaurechts. Dieser errechnet sich aus den während der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages fälligen Erbbauzinsen unter Anwendung eines Abzinsungssatzes in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes der EZB. Hinzugerechnet wird ein etwaiger Preis für die Bestellung oder Übertragung des Erbbaurechtes.

In den Provisionssätzen ist die derzeit gelten Mehrwertsteuer von 19 % enthalten. Die Provisionssätze setzen sich jeweils wie folgt zusammen: Provisionssatz aus dem Gesamtkaufpreis in Prozent oder der Monatsnettomiete zzgl. 19% MwSt. = Provisionssatz oder Monatsnettomiete incl. 19% MwSt.)

Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt unter entsprechender  Berichtigung des Prozentsatzes der Maklerprovision der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Provisionsfälligkeit gültig ist.

Die Provisionssätze für An- und Verkauf gelten entsprechend für den Fall, dass statt der Immobilie einzelne oder alle Anteile einer Gesellschaft veräußert werden. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis, zu dem auch vom Käufer übernommene Unternehmerschulden zählen.

4. Folgegeschäfte

Ein Provisionsanspruch steht der Graf Immobilien auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von ihr vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

5. Tätigkeit für andere Vertragspartner

Die Graf Immobilien ist berechtigt auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

6. Haftungsausschluss

Die von der Graf Immobilien gemachten Angaben bezüglich der Immobilien beruhen auf den ihr erteilten  Informationen Dritter, namentlich durch den Verkäufer/Vermieter/Bauträger oder Generalübernehmer. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. ä.  kann die Graf Immobilien daher nicht übernehmen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass das angebotene Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft/vermietet wird. Im übrigen haftet die Graf Immobilien nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche  verjähren innerhalb von 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem Anspruch entstanden ist, spätestens nach 3 Jahren nach Beendigung des Auftrages.

7. Ersatzansprüche

Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines Provisionsanspruchs verhindert, berechtigt die Graf Immobilien insbesondere zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.

8. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Ludwigsburg.

 
     
 

Graf Immobilien 01/2011