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Firma
Graf Immobilien
• 70839 Gerlingen • Ringstr. 126
1. Behandlung von Angeboten
a) Angebot und Mitteilungen
der Graf Immobilien, aus denen die Gelegenheit zum Abschluss
eines Kauf- bzw. Mietvertrages hervorgeht, sind
ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber
bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der
Graf Immobilien an Dritte weitergegeben werden.
Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in
Höhe der vereinbarten Maklergebühr.
b) Ist dem Auftraggeber die
Verkäuflichkeit bzw. die Vermietbarkeit eines nachgewiesenen
Objektes bereits bekannt, hat er dies der Graf Immobilien
unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich
mitzuteilen.
2. Vertragsabschluss
a) Mit Abschluss eines
notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den
Nachweis oder die Vermittlung der Graf Immobilien ist zu
deren Gunsten eine Maklergebühr verdient und fällig. Wird
der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen
Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes
Objekt des nachgewiesenen Vertragspartner zustande, so
berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das
zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft
wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen
Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft
abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der
ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. (z.B.
Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf)
b) Die Graf Immobilien hat
Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Erfolgt ein
Vertragsabschluß ohne Anwesenheit der Graf Immobilien, so
ist ihr vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den
Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Der
Auftraggeber verpflichtet sich der Graf Immobilien auf
Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.
c) Nimmt der Auftraggeber von
seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, der
Graf Immobilien unverzüglich schriftlich zu informieren.
3. Provision
Die Firma Graf
Immobilien ist bundesweit tätig. Unsere Provisionssätze
sind im Erfolgsfalle zu zahlen, wobei der Standort der
Immobilie maßgeblich ist. Der jeweilig gültige
Provisionssatz für das Angebot ist im entsprechendem Angebot nachzulesen.
Im
Regelfall gelten folgende Provisionssätze:
An- und Verkauf, berechnet aus
dem Gesamtkaufpreis der Immobilie oder/und des Grundstückes
vom Verkäufer 3,57% incl. MwSt und Käufer 4,76% incl. MwSt. Im Falle von
Erbbaurecht, berechnet vom Grundstückswert vom Erbbaugeber
und Erbbaunehmer je 3,57% incl. MwSt. Bei
Vermietung, vom Mieter und Vermieter bei Verträgen bis 5
Jahren Dauer, je 3,57 Monatsnettomieten incl. MwSt., bei Verträgen über 5
Jahren Dauer, berechnet
aus der Nettomietsumme der
Vertragslaufzeit höchstens aus der 10-Jahres-Nettomietsumme
3,57% incl. MwSt., mindestens jedoch je 3,57
Monatsnettomieten incl. MwSt.
Optionslaufzeiten werden der
Vertragslaufzeit hinzugerechnet. Mietfreie Zeiten reduzieren
nicht die für die Berechnung des Provisionsanspruchs
relevante Vertragslaufzeit. Dabei wird für den Mieter
gewährte mietfreie Zeiten die Miethöhe angesetzt, die im
Anschluss an die Mietfreiheit vereinbart ist.
Sollte eine Staffelmiete
vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der
vereinbarten Laufzeit als Berechnungsgrundlage für die
Provision maßgebend.
Im Falle der Bestellung oder
Übertragung eines Erbbaurechtes ist die Berechnungsgrundlage
für die Provision der Wert des Erbbaurechts. Dieser
errechnet sich aus den während der Laufzeit des
Erbbaurechtsvertrages fälligen Erbbauzinsen unter Anwendung
eines Abzinsungssatzes in Höhe des jeweiligen
Basiszinssatzes der EZB. Hinzugerechnet wird ein etwaiger
Preis für die Bestellung oder Übertragung des Erbbaurechtes.
In den
Provisionssätzen ist die derzeit gelten Mehrwertsteuer von
19 % enthalten. Die Provisionssätze
setzen sich jeweils wie folgt zusammen: Provisionssatz aus
dem Gesamtkaufpreis in Prozent oder der Monatsnettomiete zzgl.
19% MwSt.
= Provisionssatz oder Monatsnettomiete incl. 19% MwSt.)
Sollte eine Änderung des
Steuersatzes eintreten, so gilt unter entsprechender
Berichtigung des Prozentsatzes der Maklerprovision der
Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der
Provisionsfälligkeit gültig ist.
Die
Provisionssätze für An- und Verkauf gelten entsprechend für
den Fall, dass statt der Immobilie einzelne oder alle
Anteile einer Gesellschaft veräußert werden. Die Provision
errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis, zu dem auch vom
Käufer übernommene Unternehmerschulden zählen.
4. Folgegeschäfte
Ein Provisionsanspruch steht
der Graf Immobilien auch dann zu, wenn im zeitlichen und
wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von ihr
vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere
vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
5. Tätigkeit für andere
Vertragspartner
Die Graf Immobilien ist
berechtigt auch für den anderen Vertragspartner
provisionspflichtig tätig zu werden.
6. Haftungsausschluss
Die von der Graf Immobilien
gemachten Angaben bezüglich der Immobilien beruhen auf den
ihr erteilten Informationen Dritter, namentlich durch den
Verkäufer/Vermieter/Bauträger oder Generalübernehmer. Eine
Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben
in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. ä. kann die Graf
Immobilien daher nicht übernehmen. Ebenso kann nicht
ausgeschlossen werden, dass das angebotene Objekt nicht bzw.
anderweitig verkauft/vermietet wird. Im übrigen haftet die
Graf Immobilien nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3
Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem Anspruch entstanden ist,
spätestens nach 3 Jahren nach Beendigung des Auftrages.
7. Ersatzansprüche
Vertragswidriges Verhalten
des Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines
Provisionsanspruchs verhindert, berechtigt die Graf
Immobilien insbesondere zum Ersatz ihres sachlichen
Aufwandes gegen Einzelnachweis.
8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist
Ludwigsburg.
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